Der Kommunale Arbeitgeberverband
Brandenburg e.V.
Wir sind der Tarifverband der kommunalen Arbeitgeber im Land Brandenburg. Unsere Mitglieder sind die brandenburgischen Gemeinden, Städte und Landkreise, aber auch die gemeindlichen Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe,
Unternehmen des ÖPNV, die Sparkassen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge.
Unser Verband hat außerdem Gastmitglieder.
Der KAV Brandenburg ist Mitglied der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
(VKA) in Frankfurt a.M. und beteiligt sich im bundesweiten Zusammenschluss
kommunaler Arbeitgeber im Interesse seiner Mitglieder an bundesweite Tarifverhandlungen.
Daneben verhandelt der KAV im Rahmen seiner
Satzung für seine Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern bezirklich eigenständige Tarifverträge. Wir
sind Tarifvertragspartei (Koalition) im Sinne von Artikel 9 Absatz
3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und des
Tarifvertragsgesetzes. Die Mitglieder des Verbandes (außer die
Gastmitglieder) sind tarifgebunden, d.h. die vom KAV (z.B. der
TV-N BRB) oder seinem
Dachverband, der VKA, abgeschlossenen Tarifverträge (z.B. der
TVöD und der TV-V) sind als Ordnungsgrundlage für die Regelung der
Arbeitsbedingungen rechtsverbindlich. Der KAV Brandenburg ist
neben seiner Eigenschaft als Koalition der Interessenvertreter
seiner Mitglieder gegenüber der Landesregierung, gegenüber der
Bundesregierung (vermittels der VKA) und anderen staatlichen
Stellen. Von seinen Mitgliedern erhebt der KAV Brandenburg einen moderaten
Mitgliedsbeitrag zur Deckung der
Selbstkosten.
Darin enthalten ist der regelmäßige Rundschreibendienst,
mit dem wir Informationen über die Verbandsarbeit, insbesondere über den Abschluss von Tarifverträgen sowie über das aktuelle Tarifgeschehen, wichtige arbeits- und tarifrechtliche Vorgänge allgemein und zu speziellen
Themenbereichen geben und die Herausgabe von Sammlungen der
für die Verbandsmitglieder verbindlichen aktuellen Tarifverträge.
Dabei ist der KAV auch durch Nutzung neuer Kommunikationsmedien
stets um hohe Aktualität bemüht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle helfen
und beraten bei der Umsetzung und Auslegung der Tarifverträge und
geben Unterstützung in weiteren grundsätzlichen Fragen.
Sollte es dennoch zu Rechtsstreitigkeiten aus der Anwendung der
tarifvertraglichen Regelungen im Arbeitsverhältnis kommen, übernehmen die Prozessvertreter des KAV Brandenburg
bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache nach unserer Verbandssatzung auch die
kostenlose Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.
Sofern die Voraussetzungen für eine (Voll-)Mitgliedschaft im Verband nicht gegeben sind, gibt es die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft.
Die Gastmitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung) kann
ausnahmsweise auch durch Unternehmen begründet werden, die zwar
die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen, jedoch
durch wichtige Gründe am Erwerb der (Voll-)Mitgliedschaft
gehindert sind.
Gastmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Mitwirkungsrecht in den Organen des Verbandes.
Da die Gastmitgliedschaft keine Tarifbindung und Verpflichtung zur
Tarifanwendung beinhaltet, entfällt bei Gastmitgliedern auch die
Hilfestellung zur Auslegung der Tarifverträge bzw. die
Vertretung in Grundsatzstreitigkeiten zur Tarifanwendung.
|