Der KAV Brandenburg hat das Rundschreiben „M“ 4/2021 vom 25. Januar 2021 – Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung / Muster-Nebenabreden mobiles Arbeiten – veröffentlicht.

 

Hinweis:

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde am 22. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt damit am 27. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 15. MĂ€rz 2021 gĂŒltig.