Am 18. Mai 2022 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erzielt, welche die Eingruppierung und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in diesem Bereich zum Gegenstand hat.

Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung in der Übersicht:

Regenerationstage: Alle Beschäftigten erhalten ab diesem Jahr 2 Regenerationstage.

SuE-Zulage: Ab 1. Juli 2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15) erhalten ab 1. Juli 2022 ebenfalls eine Zulage in Höhe von 180 Euro. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes um jährlich 3,7 Prozent.

Anpassung der Stufenlaufzeiten: Die bestehenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Damit gelten für die SuE-Beschäftigten für das Erreichen der jeweils nächsten Erfahrungsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe keine verlängerten Stufenlaufzeiten und keine vorgezogenen Endstufen mehr.

Laufzeit: Die Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Die vollständige Pressemitteilung der VKA zur Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst finden Sie hier.