Der KAV Brandenburg hat das Rundschreiben „K“ 3/2022 vom 3. August 2022 – Umsetzung der Tarifeinigung vom 4. Mai 2022 zum TV-Ärzte/VKA und TVÜ-Ärzte/VKA; Hinweise zur Zahlbarmachung und Durchführung – veröffentlicht.