In der dritten Tarifverhandlungsrunde fĂŒr die BeschĂ€ftigten im öffentlichen Dienst haben die Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbĂ€nde (VKA) und ihr Verhandlungspartner, der Bund, gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion ein Ergebnis erzielt.

Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro, erhöht und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent.

Die BeschĂ€ftigten in den KrankenhĂ€usern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen profitieren darĂŒber hinaus von bis zu drei Zulagen: So haben die Arbeitgeber die EinfĂŒhrung einer Pflegezulage vereinbart. Die monatliche Intensivzulage wird ab dem 1. MĂ€rz 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Zugleich wird die Zulage fĂŒr BeschĂ€ftigte, die stĂ€ndig Wechselschicht leisten, ab dem 1. MĂ€rz 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht.

Die vollstÀndige PresseerklÀrung der VKA vom 25. Oktober 2020 finden Sie hier.